Preise

Pflegesatz ab 01.09.2022

Stufe

Pflegebed./ Aufwand

Unterkunft

Verpflegung

Invest. Kosten

Ausbild.
Zulage

Gesetzl. Ausbild. Umlage

Gesamt

PG1

57,24 Euro

17,99 Euro

11,99 Euro

14,10 Euro

0,30 Euro

4,05 Euro

105,67 Euro

PG2

77,17 Euro

17,99 Euro

11,99 Euro

14,10 Euro

0,30 Euro

4,05 Euro

125,60 Euro

PG3

93,35 Euro

17,99 Euro

11,99 Euro

14,10 Euro

0,30 Euro

4,05 Euro

141,78 Euro

PG4

 110,21 Euro

17,99 Euro

11,99 Euro

14,10 Euro

0,30 Euro

4,05 Euro

158,64 Euro

PG5

117,77 Euro

17,99 Euro

11,99 Euro

14,10 Euro

0,30 Euro

4,05 Euro

166,20 Euro

Die Ausbildungszulage in der Höhe von 0,30 € ist landes- und regionalweit eine der Höchsten und drückt hiermit das große Engagement unserer Einrichtung in der Ausbildung von AltenpflegerInnen und AltenpflegehelferInnen aus.

 

Anteil der Pflegekasse

Monatlicher Eigenanteil (außer **)

PG1

 

3214,50 Euro

PG2

770,00 Euro

3051,00 Euro

PG3

1262,00 Euro

3051,00 Euro

PG4

1775,00 Euro

3051,00 Euro

PG5

2005,00 Euro

3051,00 Euro

**Für Selbstzahler berechnen wir Investitionskosten gemäß § 82 Abs 4 SGB 11 in Höhe von 3,00 €/Tag im Doppelzimmer und 8,00 €/Tag im Einzelzimmer zusätzlich.

Die Entgelte für die allgemeinen Pflegeleistungen, sowie für Unterkunft und Verpflegung, werden in den Vergütungsvereinbarungen gemäß §~84, 85 SGB XI festgelegt und müssen diesen entsprechen.
Bei Änderung der Vergütungsvereinbarungen haben sowohl der Bewohner als auch das Heim Anspruch auf Anpassung des Vertrages.

Bei Inanspruchnahme von Sozialhilfe gilt:
Bis zur Erteilung/Wirksamwerden des Bescheides durch das zuständige Sozialamt berechnen wir die Heimkosten zum Selbstzahlerstatus, d.h. wir erstellen eine Privatrechnung für den Heimbewohner.

Stand Januar 2023